Stell dir vor, dein Kind hat Asthma, Diabetes oder ADHS - und muss während der Schule Medikamente nehmen. Wer sorgt dafür, dass es zur richtigen Zeit, mit der richtigen Dosis und ohne Fehler passiert? Die Antwort liegt nicht bei den Lehrern, sondern bei einer Schulkrankenschwester, die als zentrale Koordinatorin fungiert. In Deutschland ist diese Rolle weniger verbreitet als in den USA, aber die Notwendigkeit wächst. Mit steigenden Zahlen an chronisch kranken Kindern in Schulen wird die korrekte Koordination von Medikamenten nicht mehr nur eine gute Praxis, sondern eine rechtliche und medizinische Pflicht.
Ein Fehler hier kann schwerwiegende Folgen haben. Eine Studie aus dem Jahr 2023 zeigt, dass etwa 1,2 % aller Medikamentengaben in Schulen fehlerhaft sind. Die meisten Fehler passieren nicht, weil jemand schuldig ist, sondern weil Systeme unklar sind. Ein Kind bekommt versehentlich die Dosis eines anderen, weil die Flasche nicht richtig beschriftet war. Oder ein Medikament wird zu spät verabreicht, weil niemand den Zeitplan kontrolliert hat. Beides ist vermeidbar - wenn das System stimmt.
Die FDA und die europäischen Arzneimittelbehörden schreiben vor: Medikamente dürfen nur in originalverpackten, klar beschrifteten Behältern in die Schule gebracht werden. Keine Umfüllungen in Plastikbeutel, keine Zettel mit Handschrift. Wer das ignoriert, macht sich strafbar - und setzt das Kind in Gefahr. In Texas wurde ein Schulbezirk wegen dieser Verstöße mit einer Geldstrafe von über zwei Millionen Dollar belegt. In Deutschland ist das weniger dokumentiert, aber das Prinzip gilt: Nur Originalverpackung = rechtssicher.
Ein IHP ist kein Formular, das einmal ausgefüllt wird und dann in der Schublade verschwindet. Es ist ein lebendiges Dokument, das mindestens jährlich überprüft wird. Es enthält: Welches Medikament? Wann? Wie? Wer gibt es? Was passiert bei Nebenwirkungen? Wer ist in Notfällen erreichbar? Wer hat die Berechtigung, es zu verabreichen, wenn die Krankenschwester nicht da ist?
Studien zeigen: Schulen mit klaren IHPs haben 28 % weniger Medikationsfehler. Kinder, deren Plan gut umgesetzt wird, vermissen weniger Unterricht, fühlen sich sicherer und haben bessere Schulnoten. Ein IHP ist nicht optional - er ist rechtlich verpflichtend, wenn das Kind unter dem Behindertengleichstellungsgesetz oder einem ähnlichen Schutz steht.
Deshalb wird an viele Schulen die Verabreichung an andere Personen delegiert - an Lehrer, Schulassistenten, sogar an ältere Schüler. Aber das ist kein Freibrief. Die Krankenschwester muss vorher prüfen: Ist diese Person fähig? Hat sie die Schulung gemacht? Ist sie bereit? Und hat sie die Zustimmung der Eltern?
Die Schulung dauert je nach Medikament 4 bis 16 Stunden. Ein einfaches Paracetamol erfordert weniger als ein Insulin-Schuss. Eine Epinephrin-Spritze bei Anaphylaxie muss innerhalb von fünf Minuten gegeben werden - da ist jede Sekunde entscheidend. Deshalb wird in manchen Bundesländern nur die Krankenschwester selbst diese Medikamente geben dürfen. In anderen darf sie es nach strenger Schulung an andere abgeben. Die Regeln variieren stark - und das ist ein Problem.
98 % der US-Schulen nutzen elektronische Systeme. In Deutschland ist das noch nicht Standard. Viele Schulen arbeiten mit Papierlisten - und das ist ein Risiko. Eine Liste kann verloren gehen. Eine Unterschrift kann verwechselt werden. Ein Eintrag kann vergessen werden. Ein elektronisches System speichert alles, erinnert an Termine, zeigt an, wenn ein Medikament nicht gegeben wurde - und schützt die Schule vor Haftungsansprüchen.
Ein Beispiel: Die Fairfax County Public Schools in Virginia haben ein digitales System eingeführt. Die Dokumentationszeit sank um 45 %. Die Fehlerquote fiel um 31 %. Das ist kein Zufall. Es ist System.
87 % der US-Schulen haben sogenannte „Stock-Epinephrin“-Kits - also Vorräte, die nicht einem bestimmten Kind gehören, sondern für alle zur Verfügung stehen. In Deutschland gibt es das noch kaum. Aber die Notwendigkeit ist da. Ein Kind mit schwerer Nussallergie kann ohne sofortige Hilfe sterben. Die CDC sagt: Epinephrin muss innerhalb von fünf Minuten gegeben werden. Jede Minute zählt.
Deshalb braucht jede Schule, die Kinder mit schwerwiegenden Allergien oder Epilepsie hat, einen klaren Notfallplan. Und alle Lehrer müssen wissen, wo das Medikament liegt - und wie man es benutzt. Ein kurzes Training pro Jahr reicht nicht. Es muss regelmäßig geübt werden. Wie bei einem Feueralarm.
Wie löst man das?
Die Zahl der Kinder mit chronischen Erkrankungen wird bis 2030 um 22 % steigen. Die Zahl der Krankenschwestern wird sinken. Wer jetzt nicht handelt, wird in fünf Jahren vor einem System stehen, das nicht mehr funktioniert.
Es geht nicht um mehr Personal - es geht um klare Regeln, digitale Werkzeuge und eine Kultur, die Fehler nicht bestraft, sondern verhindert. Die Schulkrankenschwester ist nicht nur eine Pflegekraft. Sie ist die letzte Sicherheitsnetz - und sie braucht die Unterstützung der gesamten Schule.
Ja - aber nur, wenn die Schulkrankenschwester es explizit delegiert und der Lehrer eine ausreichende Schulung absolviert hat. Die Delegation ist nicht automatisch erlaubt. Sie muss schriftlich erfolgen, die Schulung dokumentiert sein und die Zustimmung der Eltern vorliegen. Die Krankenschwester bleibt verantwortlich für die Qualität der Gabe.
Zwang ist nicht erlaubt. Die Krankenschwester muss versuchen, das Kind zu beruhigen, zu erklären oder mit den Eltern sprechen. Bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Epilepsie kann eine Weigerung lebensbedrohlich sein. In solchen Fällen wird der IHP überprüft - und gegebenenfalls ein Notfallplan aktiviert. Oft hilft es, das Kind in die Entscheidung einzubeziehen: „Welche Form möchtest du? Saft oder Tablette?“
In Deutschland gibt es keine bundesweite Lizenz für Schulpersonal. Die Regelung liegt bei den Ländern. In einigen Bundesländern ist eine spezielle Fortbildung vorgeschrieben, in anderen reicht eine interne Schulung. Wichtig ist: Die Schulkrankenschwester muss die Kompetenz der Person beurteilen. Kein Lehrer darf Medikamente geben, ohne dass die Krankenschwester dies explizit genehmigt und geschult hat.
Ja - aber nur in Originalverpackung mit Apotheken-Etikett. Keine Umfüllungen, keine Zettel, keine selbst beschrifteten Flaschen. Die Apothekenbeschriftung enthält wichtige Informationen: Wirkstoff, Dosierung, Verfallsdatum, Patientenname. Ohne sie ist die Gabe rechtswidrig und gefährlich. Schulen sollten Eltern vorab schriftlich informieren, was akzeptiert wird.
Mindestens einmal pro Jahr, oder früher, wenn sich der Gesundheitszustand des Kindes ändert - zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Medikamentenänderung oder wenn neue Symptome auftreten. Ein IHP ist kein Papier, das man einmal ausfüllt und vergisst. Er ist ein lebendiger Vertrag zwischen Schule, Familie und Arzt.